Es wird darauf hingewiesen, dass
nach § 2 des Chartervertrages vor Inbetriebnahme jeglichen Fluggerätes der Mieter seine Berechtigung
zu überprüfen hat, ob alle behördlichen Auflagen zur Führung des
Luftfahrzeuges als verantwortlicher Pilot erfüllt sind.
Der Pilot ist für die Richtigkeit der erforderlichen Unterlagen selbst
verantwortlich!
Wir werden uns dem Überwachungssystem der Lizenzdaten des
Flugsportverein Sobernheim anschließen. Alle Piloten erhalten ein Blatt
zur Erfassung der Daten und werden dann rechtzeitig vor Ablauf der Lizenzen vom
Beauftragten im Verein informiert.
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