Natürlich fliegen alle Piloten gerne. Aber fliegen kostet Geld - und wenn sich ein Mitflieger an diesen Kosten beteiligen will, dann freut es den Piloten natürlich, wenn er diesen gegen Kostenbeteiligung mitnehmen kann und darf. Er muß dazu innerhalb der letzten 90 Tage mindestens 3 Starts und Landungen auf "demselben oder einem vergleichbaren Flugzeugtyp" gemacht haben. Und er darf keinen Gewinn erzielen.
Aber wir wollen hier keine Werbung für Rundflüge machen - denn ein gewerblicher Anbieter von Rundflügen versucht zur Zeit gegen einen Verein, welcher im Internet für Rundflüge wirbt, gerichtlich vorzugehen. Und es hat den Anschein, daß einige Gerichte tatsächlich Werbung als Indiz für Gewerblichkeit ansehen würden. Und gewerbliche Flüge dürfen Privatpiloten gar nicht durchführen.
Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir zumindest
vorläufig hier keine weitergehenden Informationen anbieten. Bei Fragen
wenden Sie sich einfach per e-mail an uns, oder rufen Sie an.
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